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Ük Zentrum

Neben der betrieblichen Ausbildung und der Berufsfachschule sind die obligatorischen überbetrieblichen Kurse (ÜK) der dritte Lernort in einer Berufslehre.

Im Auftrag des Kantons Zürich stellen wir die Durchführung der ÜKs für die ICT Berufe Informatik, ICT Fachleute und Mediamatik sicher. Wir haben vom MBA den Leistungsauftrag die ÜKs der ICT Berufe durchzuführen.

Alle ICT Berufe haben in der Bildungsverordnung (BiVo) und dem Bildungsplan (BiPla) definierte ÜK Inhalte. Alle Lernenden mit gültigem Lehrvertrag sind verpflichtet diese zu absolvieren.

Grafische Darstellung der verschiedenen Lernorte während der Ausbildung

Kurzinfo zur Administration

KUNDEN

Lehrbetriebe und deren Lernende in den ICT Berufen.

KURSPLANUNG

Die Kurseinteilung erfolgt jährlich aufgrund der Liste des Kantons Zürich und den Meldungen der Berufsfachschulen, welcher Lernende an welchen Wochentagen Unterricht hat. Die ÜK Module finden während der Arbeitszeit statt.

Pro Berufsbild ist die Anzahl von ÜKs in der Lehrzeit unterschiedlich.

  • Informatiker/-in EFZ alle Fachrichtung: 7 ÜKs à 5 Tage
  • ICT Fachfrau/ICT Fachmann EFZ: 4 ÜKs à 6 Tage
  • Mediamatiker/-in EFZ: 5 ÜKs à 5 Tage

KURSAUFGEBOT

Die Einladung für einen Kurs erfolgt in der Regel sechs Wochen vor Kursbeginn. Die Lernenden erhalten das Aufgebot zum Kurs per E-Mail und die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner eine Kopie davon. Nach jedem Kurs wird der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner eine Rückmeldung über die Erlangung des Kompetenznachweises und den persönlichen Verhalten der Lernenden gegeben.

KURSKOSTEN

Die Kurskosten sind von den Lehrbetrieben im Voraus zu bezahlen. Die Kurspreise unterscheiden sich für Mitglieder und Nichtmitglieder der OdA. Die Rechnungen werden per E-Mail versendet.

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.

Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage geschlossen.

Regeln

Anwesenheitsregel

Die Teilnehmenden werden nur für den Kompetenznachweis zugelassen, wenn mindestens 80 % des Unterrichts besucht wurde.

Prüfungen

Jeder Kompetenznachweis kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen. Alle Elemente müssen absolviert werden, damit ein Kompetenznachweis erstellt wird.

Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall bei Elementen eines Kompetenznachweises sind innert 24 Stunden mit einem Arztzeugnis unaufgefordert zu belegen. Es empfiehlt sich gleichentags einen Arzt aufzusuchen.

Unentschuldigte Abwesenheit bei Elementen werden mit der Note 1.0 bewertet und ein Nacholen des verpassten Elements ist nicht möglich.

Abwesenheitsregeln

Jede Abwesenheit vom Unterricht ist zeitnah dem ZLI Ausbildungszentrum zu melden.

Abwesenheiten sind bis 08:15 Uhr am Kurstag telefonisch (044 552 8200) oder per E-Mail (info(at)zli.ch) mitzuteilen.

Abwesenheiten infolge anderer Gründe als Krankheit oder Unfall, beispielsweise Anweisung des Arbeitgebers, sind schriftlich zu begründen.

ÜK-umteilungen

ÜK-Umteilungen von verpassten ÜK-Tagen in einen anderen ÜK zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen nur bei korrekter Abmeldung (siehe Absatz Abwesenheitsregeln) und Vorlage eines Arztzeugnisses (Krankheit oder Unfall) oder bei anderen triftigen Gründen (Ferien ausgenommen) mit einer Bestätigung und Begründung durch den Lehrbetrieb. 

Werden die Regeln nicht eingehalten, wird die Teilnahme an einem ÜK-Modul auf Grund der Umteilung vollumfänglich in Rechnung gestellt, auch wenn nur einzelne Kurstage nachzuholen sind.

Login Berufs­bildende

Voraussetzung für die Registrierung sind die korrekten Stammdaten in unserem System. Melden Sie Ihre Personalmutationen bitte vorgängig per E-Mail oder per Telefon ans Sekretariat.

Berufsbildende können die Kursplanung ihrer Lernenden einsehen, wenn Sie bei uns als Berufsbildner/-in registriert sind. Um sich zu registrieren, gehen Sie wie folgt vor:

Geben Sie uns 3 bis 5 Arbeitstage Zeit, um Ihren Account entsprechend einzurichten.