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Lernende Ausbilden

Bildungsplan

Jeder Beruf hat eine Bildungsverordnung (BiVo) mit einem Bildungsplan (BiPla) und den Ausführungsbestimmungen. Diese offiziellen Unterlagen sind auf der Website der nationalen OdA ICT Berufsbildung Schweiz zu finden.

Bildungsbericht

Die Berufsbildenden erstellen pro Semester einen Bildungsbericht zur Arbeitsleistung. Mit dem Bildungsbericht werden die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz eingestuft. Bestandteil eines Bildungsberichtes ist auch eine Zielvereinbarung für den nächsten Ausbildungsabschnitt. Als Grundlage für die Bewertung dienen die täglichen Beobachtungen bei der Arbeit, die Arbeitsdokumentationen der Lernenden, Dokumentationen zu produktiven Aufträgen und eventuell Rückmeldungen der Kunden. Das Betreuungsgespräch sollte in einer ruhigen, angenehmen Atmosphäre stattfinden. Die Lernenden sollen sich zu jedem Punkt äussern dürfen.

Partner in der Ausbildung

Berufsfachschule

Die ICT Lernenden besuchen an ein bis zwei Arbeitstagen pro Woche die obligatorische Berufsfachschule. Neben dem Fachunterricht wird der allgemeinbildende Unterricht oder die Berufsmittelschule (BMS) besucht. Die Semesterzeugnisse werden den Lernenden und eine Kopie davon dem Lehrbetrieb zugestellt.

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)

Das MBA mit dem Berufsinspektorat vermittelt zwischen den Lehrvertragsparteien, wenn es während der Lehrzeit zu Problemen kommen sollte. Als dritter Vertragspartner hat das Berufsinspektorat den Auftrag einer Schlichtungsstelle.

ÜK Zentrum

Im kantonalen Kurszentrum werden die überbetrieblichen Kurse absolviert. Der Besuch dieser Kurse ist obligatorisch. Dieser sogenannte dritte Lernort wird vom Berufsverband betrieben und hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich. Es gibt im Kanton Zürich verschiedene ÜK befreite Institutionen (Lehrwerkstätten).

OdA (Zürcher Lehrbetriebsverband ICT)

Als Berufsverband stehen wir der Berufsbildnerin und dem Berufsbildner in jedem Thema der ICT Grund- und Weiterbildung zur Seite. Wir vertreten gegenüber Behörden und Schulen die allgemeine Meinung der Lehrbetriebe als OdA.

Eltern

Während der Lehrzeit werden die Lernenden das 18. Altersjahr und damit die Volljährigkeit erreichen. Grundsätzlich sind die Lernenden von diesem Zeitpunkt an für ihre Berufslehre selbst verantwortlich. Wir empfehlen, dass schriftlich vereinbart wird, ob der Inhaber der elterlichen Sorge weiterhin über die Belange des Lehrverhältnisses informiert werden darf.

Lohn, Gehalt, Verdienst, Salär

Salär während der Lehrzeit

Die aufgeführten Saläre sind Empfehlungen. Es existieren keine Regelungen, wie z. B. ein Gesamtarbeitsvertrag. Anstelle eines 13. Monatslohnes kann auch eine Gratifikation / Bonus bei guten bis sehr guten Leistungen entrichtet werden.

4-jährige Lehre Entwicklung digitales Business, Informatik und Mediamatik

  • 1. Lehrjahr: CHF 600.–
  • 2. Lehrjahr: CHF 850.–
  • 3. Lehrjahr: CHF 1'100.–
  • 4. Lehrjahr: CHF 1'400.–

3-jährige Lehre ICT Fachfrau / Fachmann

  • 1. Lehrjahr: CHF 700.– bis 800.–
  • 2. Lehrjahr: CHF 1'100.–
  • 3. Lehrjahr: CHF 1'400.–

2-jährige verkürzte Lehre (Berufslehre für Erwachsene)

  • CHF 2'000.– bei 80 % Anstellungsverhältnis (Praktikumsvertrag)

Verrechnung an Kunden

Einem Auftraggeber können im Rahmen der Berufslehre die Arbeitsstunden von Lernenden verrechnet werden. Die folgenden Ansätze sind als Empfehlung zu verstehen und können von Betrieb zu Betrieb und abhängig von den Fähigkeiten des Lernenden abweichen.

  • 1. Lehrjahr: von CHF 30.– bis 60.– je Stunde
  • 2. Lehrjahr: von CHF 50.– bis 80.– je Stunde
  • 3. Lehrjahr: von CHF 70.– bis 120.– je Stunde
  • 4. Lehrjahr: von CHF 110.– bis 140.– je Stunde

Salär erste Festanstellung nach Lehrabschluss

Von den Empfehlungen kann für sehr gute Abgänger mit sehr anspruchsvollem neuem Job nach oben abgewichen werden. Dennoch sollte ein Einstiegssalär von CHF 60'000.– das Maximum darstellen.

  • Monatsgehalt (bei 12 Auszahlungen): von CHF 4'500.– bis 5'000.–
  • Jahresgehalt (bei 12 Auszahlungen): von CHF 54'000.– bis 60'000.–