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Validie­rungs­verfahren

Das Berufsbildungsgesetz (BBV Artikel 31, Berufbildungsverordnung auf eidgenössischer Ebene) sieht vor, auch nicht formal erworbene Kompetenzen zu validieren. Alle über 25-jährigen mit mindestens fünf Jahren Berufspraxis können mit dem Validierungsverfahren das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangen.

Validierung von Bildungsleistung

Das Validierungsverfahren basiert auf einer Selbstbeurteilung, der Kompetenzenbilanz. Die Kandidatin oder der Kandidat stellt ein Dossier zusammen und füllt die Kompetenzbeurteilungsblätter auf Basis des ICT BBCH Modulplanes aus. Die erworbenen Kompetenzen werden mit Belegen von besuchten Kursen, durch Arbeitszeugnisse, Projektangaben oder einen eigenen Beschrieb belegt. Die eingereichten Dossiers werden von zwei Experten oder Expertinnen geprüft. Danach wird die Kandidatin oder der Kandidat zum Assessment eingeladen. Die Experten oder Expertinnen überprüfen die vorhandenen Kompetenzen.

Bestehensregeln

Auch bei der Nachzertifizierung von Berufserfahrenen werden die Regeln der Berufslehre herangezogen. Diese sind in der Bildungsverordnung des jeweiligen ICT Berufs Informatik oder Mediamatik festgelegt.

Das Qualifikationsverfahren ist insgesamt bestanden, wenn in allen Qualifikationsbereichen die Kompetenz nachgewiesen werden konnte. Die Prüfungsexperten zeigen allfällige Lücken auf, die es zu schliessen gilt. Sind die Lücken geschlossen, wird das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Informatiker/-in oder Mediamatiker/-in ausgestellt.

Obligatorischer Informationsanlass (OIA)

Der Besuch des OIAs ist der Startpunkt für die Validierung von Bildungsleistungen. Bitte melden Sie sich für den Anlass für Informatiker/-in EFZ im BIZ Oerlikon an.