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Lern­ortko­ope­ration

Bund, Kanton und Privatwirtschaft arbeiten zusammen, damit junge Menschen ihre berufliche Zukunft hier bei uns in der Schweiz in der dualen Bildung verwirklichen können und der Wirtschaftsstandort Schweiz stark bleibt.

Zusammen fördern und fordern wir unseren Nachwuchs

Lernende und Berufsbildner stehen im Mittelpunkt der Berufsbildung. Es braucht aber auch die Behörden und Gremien, welche Richtlinien und Rahmenbedingungen festlegen, wirtschaftliche Entwicklungen in die Berufsbildung einfliessen lassen, die Qualität sichern und den beruflichen Nachwuchs fördern. Die folgende Grafik soll Ihnen einen Überblick über die Zusammenarbeit in der Grundbildung geben. Die einzelnen Ebenen werden im Folgenden näher beschrieben.

Bundesebene

ICT BERUFSBILDUNG SCHWEIZ

Die nationale OdA (Organisation der Arbeitswelt) ist der schweizerische Verband für die Grund- und Weiterbildung. Sie ist der Träger der ICT Berufe Informatik, ICT Fachleute und Mediamatik sowie der höheren Berufsbildung.

STAATSSEKRETARIAT FÜR BILDUNG, FORSCHUNG UND INNOVATION (SBFI)

Der Bund steuert und entwickelt die strategische Ausrichtung, erlässt Gesetze, Verordnungen und Reglemente über die berufliche Grund- und Weiterbilung in der Schweiz.

Zu den Aufgaben des SBFI in der beruflichen Grundbildung im Rahmen der Verbundpartnerschaft zählen insbesondere:

  • die Begleitung und der Erlass der Bildungsverordnungen und Bildungspläne
  • die Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung
  • die Regelung der Berufsmaturität

Kantonsebene

ZLI ODER ICT BERUFSBILDUNG ZÜRICH

Der Zürcher Lehrbetriebsverband ICT, ist die kantonale OdA (Organisation der Arbeitswelt). In der Berufverbandstätigkeit treten wir als ICT Berufsbildung Zürich auf.

KANTONALES ÜK ZENTRUM

Das kantonale ÜK Zentrum für überbetriebliche Kurse (ÜK) im Kanton Zürich führt diese Kurse im Auftrag der Kurskommission für alle ICT Lernenden durch. Der Kanton Zürich schliesst mit dem Berufsverband eine Leistungsvereinbarung ab, damit der dritte Lernort für alle Lernenden sichergestellt ist.

BASISLEHRJAHRE

Ein Basislehrjahr ist eine spezielle Form des ersten Jahrs einer Berufslehre. Es ist immer Teil einer Berufslehre und ihr nicht vorgelagert. Als Vorbereitung für die Ausbildung im Lehrbetrieb lernen die Jugendlichen die Grundfertigkeiten ihres Berufs in einem Ausbildungszentrum. Gleichzeitig besuchen sie die Berufsfachschule. Die möglichen obligatorischen überbetrieblichen Kurse sind im Basislehrjahr integriert.

MITTELSCHUL- UND BERUFSBILDUNGSAMT (MBA)

Der Kanton Zürich ist verantwortlich für die Umsetzung der auf nationaler Ebene erlassenen Bestimmungen zu den Berufslehren und ist zuständig für die Durchführung des Qualifikationsverfahrens (QV) in jedem Beruf.

Das MBA ist im Kanton Zürich der Bildungsdirektion angegliedert. Das MBA erteilt Ausbildungsbewilligungen für Betriebe und ist für die Qualitätskontrolle verantwortlich. Die Lehrverträge werden vom Amt genehmigt und mitunterzeichnet.

KURSKOMMISSION

Die Kurskommission überwacht die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse (ÜK) im Auftrag des Kantons Zürich. Das Gremium wird von der Generalversammlung des ZLI gewählt.

PRÜFUNGSKOMMISSION (PK19)

Die PK19 untersteht dem MBA des Kantons Zürich. In ihrer Verantwortung wird das QV (Qualifikationsverfahren) der ICT Berufe durchgeführt.

AUFSICHTSKOMMISSION

Die Aufsichtskommission ist in einem ähnlichen Rahmen wie eine Schulpflege tätig, hier für die Beaufsichtigung der Berufsfachschulen.

BERUFSFACHSCHULEN

Die Berufsfachschulen vermitteln den berufskundlichen Pflichtunterricht im entsprechenden Berufsfeld und den allgemeinbildenden Unterricht.

BERUFSMITTELSCHULEN

Die Berufsmaturität vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung und schliesst mit der beruflichen Maturität ab. Die BMS ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen.

Wirtschaft

BETRIEBE

Die Betriebe mit einer Ausbildungsbewilligung sind für die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz verantwortlich. Ihre Lernenden besuchen die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse im kantonalen ÜK Zentrum.

PRIVATSCHULEN

Privatschulen bieten eine für den Auszubildenden kostenpflichtige ICT Grundbildung an. Die vier Lehrjahre sind üblicherweise in zwei Blöcke unterteilt: Zwei Jahre Unterricht an der Schule und zwei Jahre Praktikum in einem Betrieb. Die Privatschule ist für den theoretischen Inhalt und der Betrieb für die praktische Ausbildung verantwortlich. Privatschulen bieten auch verkürzte Berufslehren für Erwachsene an.

LEHRBETRIEBSVERBÜNDE

Lehrbetriebsverbünde sind ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Betrieben, um sich gemeinsam in der Grundbildung zu engagieren. Durch den Zusammenschluss ist es für ein Unternehmen nicht mehr zwingend erforderlich, alle Anforderungen an die Ausbildung von Lernenden zu erfüllen. Der Betrieb wird von administrativen Arbeiten rund um die Lehrlingsausbildung befreit und kann sich ganz auf die praktische Ausbildung konzentrieren, da diese Aufgabe vom Leitbetrieb übernommen wird.

ÜK BEFREITE BETRIEBE

Grosse Unternehmen mit eigener Lernwerkstatt können nach der Befreiung durch das MBA und der Kurskommission die überbetrieblichen Kurse selbst durchführen.