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01. August 2010

Vor dem Abschluss eines Lehrvertrags

Die Schnupperlehre

Die Schnupperlehre soll für Schülerinnen und Schüler eine Hilfe für den Entscheid sein, in welchem Berufsbild eine Lehrstelle gesucht werden soll. Für die Betriebe ist die Schnupperlehre häufig ein Selektionsinstrument in der Rekrutierung. Dies kann zu Missverständnissen führen. Schülerinnen und Schüler verhalten sich vielleicht nicht so sicher, fragen kaum nach und die Vertreter der Firmen wundern sich über das Verhalten.

Wenn immer möglich, lassen Sie bitte der Schnupperlehre den ursprünglichen Sinn: Eine praktische Bestätigung der abstrakten Berufswahl.

Schnupperlehren eignen sich besonders, um Unsicherheiten am Ende des Berufsfindungswegs zu klären. Sie sind Begegnungen auf Gegenseitigkeit. Sich darüber Gedanken zu machen, ob Schülerinnen oder Schüler als künftige Lernende ins Team passen, ist durchaus berechtigt. Angesichts der heutigen Situation am Lehrstellenmarkt müssen sich Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auf mehrere Stellen bewerben. Bei jedem potenziellen Lehrmeister eine Schnupperlehre (zwecks Kandidatenselektion) zu absolvieren ist nicht immer möglich. In der Regel werden den Schülern höchstens 6 Tage Urlaub für Schnupperlehren bewilligt. Der verpasste Stoff in der Schule muss nachgearbeitet werden.

Sie finden viele Tipps zur Schnupperlehre in der Ausbildungsdokumentation des Berufsbildnerkurses.

Die ZLI steht Ihnen auch zu diesem Thema gerne zur Verfügung.

Die Rekrutierung

Die Auswahl des/der neuen Lernenden ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die meisten Firmen haben einen Personaldienst, welche diese Aufgabe professionell abwickelt.

Die ZLI steht Ihnen für Fragen rund um die Auswahl eins Lernenden gerne zur Verfügung.

Sie finden auch viele Tipps in der Ausbildungsdokumentation des Berufsbildnerkurses.

Der Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist der Arbeitsvertrag für den Lernenden. Neben der Firma und dem Lernenden und seinen Eltern (Inhaber der elterlichen Sorge) unterschreibt auch der Kanton Zürich.

Eine Vorlage des Lehrvertrag als Formular kann bei der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konfernz (DBK) heruntergeladen werden. Beachten Sie die weiterführenden Weblinks.

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)

Im Kanton Zürich ist das MBA mit dem Berufsbildungscontroller für die Lehre zuständig. Beim MBA findet man viele nützliche Informationen rund um die Lehre und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

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