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01. August 2010

Validierung von Bildungsleistungen

Validierungsverfahren Informatik für das eidg. Fähigkeitszeugnis

Das Berufsbildungsgesetz von 2004 sieht vor, auch „nicht formal erworbene Kompetenzen“ zu validieren. Eine Praxis, die in der Romandie bereits seit vielen Jahren üblich ist. Man kennt die „Gleichwertigkeits­verfahren“ beispielsweise auch in der Erwachsenenbildung (SVEB-1 usw.). Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat die breite Einführung der Validierungsverfahren ausgelöst. Die Informatik ist seit Beginn mit dabei.

Im Kanton Zürich sind bereits Verfahren für das Validierungsverfahren Fachangestellte Gesundheit (FAGE) und Logistikassistent implementiert. In Vorbereitung sind Fachangestellte Betreuung (FABE) und das Validierungsverfahren Informatik.

Das Validierungsverfahren

Das Validierungsverfahren basiert auf einer Selbstbeurteilung, der Kompetenzenbilanz. Die Kandidat/-innen stellen ein Dossier zusammen und füllen die Kompetenzbeurteilungsblätter auf Basis des i-ch-Modulplanes aus. Die erworbenen Kompetenzen werden mit Belegen von besuchten Kursen, durch Arbeitszeugnisse, Projektangaben oder einen eigenen Beschrieb belegt. Die eingereichten Dossiers werden von 2 Experten geprüft. Danach wird der Kandidat/die Kandidatin zum Assessment vorgeladen. Die Experten überprüfen die vorhandenen Kompetenzen.

Qualifikationsprofile, Bestehensregeln

Auch bei der Nachzertifizierung von berufserfahrenen Informatikern und Informatikerinnen werden die Regeln der Lehre herangezogen. Diese sind in der Bildungsverordnung geregelt und umfassen 4 Qualifikationsbereiche, nämlich die grundlagenbezogenen Module, die schwerpunktbezogenen Module, die Allgemeinbildung und ein Referenzprojekt, das min. mit der IPA eines Lehrabschlusses vergleichbar ist.

Das Qualifikationsverfahren ist insgesamt bestanden, wenn in jedem der vier Qualifikationsbereiche die Kompetenz nachgewiesen werden konnte. Worauf das eidg. Fähigkeitszeugnis als Informatikerin oder Informatiker ausgestellt wird. Die Prüfungsexperten werden allfällige Lücken aufzeigen, die es zu schliessen gilt.

Was spricht für das eidg. Fähigkeitszeugnis für bestandene Informatiker?

  • Das eidg. Fähigkeitszeugnis ist in der Schweiz überall bekannt, es gilt als der Garant, dass die betr. Inhaber den Status „Fachperson“ erreicht haben.
  • Das EFZ belegt vorhandenes langlebiges Konzeptwissen (im Vergleich zum kurzlebigen Produktewissen), sowie eine gewisse Breite und Tiefe der Informatikkompetenzen.
  • Ein eidg. anerkannter Nachweis sagt mehr aus als 1000 Worte.
  • Selbst Informatiker können nicht alle Produktezertifikate interpretieren, das EFZ hingegen schon.
  • Seit der Schaffung der Informatiklehre haben bereits 14'000 das eidg. Fähigkeitszeugnis erworben. Es wurde zum anerkannten Professionalitätsnachweis.
  • Nur das eidg. Fähigkeitszeugnis belegt die Kompetenz als Fachperson. Der darauf aufbauende eidg. Fachausweis Informatiker belegt Projektleiterkompetenz, nicht aber dass man programmieren oder einen Server aufbauen kann usw.
  • Das EFZ ist die Grundlage für die höhere Berufsbildung und ist teilweise eine Voraussetzung.

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