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01. August 2010

ZLI - wer ist das?

Die Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik wurde am 1.2.1995 als nicht gewinnorientierter Verein gegründet, um die neue Lehre in der Informatik zu fördern und Einführungskurse für die Informatik-Lernenden zu organisieren. Mitglieder sind das Gros der ausbildenden Firmen. Geschäftsstelle, Kurszentrum und Basislehrjahr werden weitgehend durch die Dienstleistungen selbst finanziert. Die Mitglieder sind es, die es überhaupt ermöglicht haben, dass die ZLI entstand. Ihnen gehört der entsprechende Dank - im Sinne der Förderung des Informatik-Nachwuchses.

Organisation

Mitglieder

Mitglieder sind Lehrbetriebe, welche über die Ausbildungsbewilligung im Kanton Zürich verfügen, Berufsschulen sowie Berufsbildungsämter, welche ihre Informatik-Lernenden den Berufsschulen des Kantons Zürich und/oder der ZLI zuweisen.

Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern, welche von der Generalversammlung gewählt werden. Es sind Vertreter von Gross-, Klein- und Mittelbetrieben aus verschiedenen Branchen, ein Vertreter der Fachhochschulen und der Präsident der Akkreditierungskommission.

Revisionsfirma

Cavalli Treuhand, Winterthur

Geschäftsbereiche

Geschäftsstelle

Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen den gesamten Berufsmarketingbereich und die Pflege der Kontakte zu allen Anspruchsgruppen der beruflichen Grundbildung wie auch der Weiterbildung.

Das Kursangebot für die Berufsbildner/innen, Mitglieder und Erwachsenenbildung wird von der Geschäftsstelle verantwortet.

Kurszentrum (ÜK)

Im Auftrag des Kantons führt das Kurszentrum für alle Informatik-Lernenden im Kanton die überbetrieblichen Kurse (ÜK) durch.

Basislehrjahr (BLJ)

Als Dienstleistung für Unternehmen bildet das BLJ das erste Lehrjahr aus. Dem Lernenden werden Grundlagen der Informatik und Methodenkompetenzen vermittelt und an seiner Sozialkompetenzen gearbeitet.

Lehrbetriebsverbund (LBV)

Der LBV spricht vor allem Unternehmen an, bei denen Hinderungsgründe bestehen, um sich überhaupt oder in genügendem Masse an der Lehrlingsausbildung und an der Nachwuchsförderung zu beteiligen. Der LBV schafft für Unternehmen die Möglichkeit in ihrem Umfeld Lehrlingsausbildung und Nachwuchsförderung zu betreiben.

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