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01. August 2010

Der Lehrbetrieb

Grundaufgabe des Lehrbetriebes

Der Lehrbetrieb setzt sich für eine bestmögliche Bildung der Lernenden ein und überprüft den Lernerfolg periodisch. Grundlage dazu sind die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan des jeweiligen Berufs. Für die Planung der Bildung im Betrieb wird möglichst miteinbezogen, was an der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen vermittelt wird.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Berufslehre oder die Attestausbildung unter der Verantwortung einer Fachkraft steht, welche die dafür nötigen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften besitzt.

Arbeiten

Lernenden dürfen nur Arbeiten zugewiesen werden, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen. Zu anderen als beruflichen Arbeiten und zu Akkordlohnarbeiten dürfen Lernende nur so weit eingesetzt werden, als solche Arbeiten mit dem zu erlernenden Beruf in Zusammenhang stehen und die Ausbildung nicht beeinträchtigen.

Berufsfachschule, BMS, ÜK, Prüfungen

Gemäss gesetzlicher Grundlage muss der Lehrbetrieb dem Lernenden die erforderliche Zeit für den Besuch der Berufsfachschule, den überbetrieblichen Kursen und die Zeit für Abschlussprüfungen ohne Lohnabzug gewähren.

Pflichten des Lernenden

Die lernende Person hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen. Daraus ergibt sich, dass sie die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse besucht und am Ende der beruflichen Grundbildung die Abschlussprüfung absolviert. Die Schulzeit gilt als Arbeitszeit. Die Lernenden müssen Schulabsenzen auch dem Lehrbetrieb melden.

Wie die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Lernenden Anspruch auf Wahrung ihrer physischen und psychischen Gesundheit (Unfallverhütung, Gesundheitsförderung, Schutz vor sexuellen Übergriffen).

Lerndokumentation (Arbeitshandbuch)

In der Verordnung über die berufliche Grundbildung ist geregelt, dass eine Lerndokumentation erstellt werden muss. Den Lernenden dient sie als Nachschlagewerk für wichtige berufsspezifische Arbeitsabläufe. Für die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner ist sie eine Hilfe zur Überprüfung des Bildungsverlaufs und der Leistungen der lernenden Person. Für eine wirksame Qualitätssicherung wird die Lerndokumentation regelmässig kontrolliert und besprochen.

Bildungsbericht (Qualifikation)

Jedes Semester hat der Lernende Anspruch auf ein persönliche Gespräch. Der Stand der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz sowie die Erfahrungen und der weitere Bildungsverlauf werden mit dem Vorgesetzten zusammen besprochen.

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