Kantonales Kurszentrum für überbetriebliche Kurse
Auftrag
Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) ergänzen die Bildung in betrieblicher Praxis und die schulische Bildung. In ihnen werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt. Die Verantwortung für die Inhalte und für die Durchführung der Kurse liegt bei den Berufsverbänden. Den Auftrag für die ÜK erteilt der Kanton Zürich.
In der modularisierten Berufslehre Informatik sind im Kanton Zürich 320 Lektionen für die ÜKs vorgesehen. Die Kurse sind obligatorisch.
Inhalt ÜKs
Die Inhalte der ÜKs sind in den Modulidentifikationen von i-ch beschrieben. Für jeden Schwerpunkt sind im Kanton Zürich 320 Lektionen für ÜKs vorgesehen. Die aktuellen Modulbebauungspläne sind auf der Webseite von i-zh zu finden.
Kurseinteilung
Die Kurseinteilung basiert auf den Klassenlisten der Berufsfachschulen. Das erste Lehrjahr wird jeweils nach Lehrbeginn eingeteilt und die ersten Kurse finden nach den Herbstferien statt. Für die weiteren Lehrjahre findet die Einteilung im Mai statt, so dass einzelne Kurse also direkt nach den Sommerferien beginnen.
Berufsbildner Login
Der Berufsbildner jedes Betriebes kann die Einteilung seiner Lernenden in die ÜKs über ein Login einsehen. Haben Sie die Logindaten vergessen? Melden Sie sich bitte telefonisch beim Sekretariat des Kurszentrums (052 268 80 00).
Kursadministration
Die Lernenden werden vier bis fünf Wochen vor Kursbeginn schriftlich eingeladen. Eine Kopie der Einladung mit der Kursrechnung wird dem Lehrbetrieb zugestellt. Für einen reibungslosen Ablauf bestehen folgende Kursbedingungen:
- Die Kursteilnahme ist obligatorisch (gesetzliche Rahmenbedingungen)
- Absenzen sind zu begründen
- Kursumteilungen können nur in begründeten Fällen vorgenommen werden
- Die Kursrechnung ist vor Beginn des Kurses zu begleichen
- Termine für Modulprüfungen können nicht verschoben werden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Zeugnis vorliegen.
Kursbewertung
Die Note und die allgemeine Kursbeurteilung wird schriftlich dem Berufsbildner des Betriebs mitgeteilt. Die Note wird im Berufsfachschulzeugnis eingetragen. In der Kursbeurteilung werden die Absenzen und allfällige Rückmeldungen des Referenten festgehalten.
Der Lernende hat in jedem Kurs die Möglichkeit den besuchten Kurs zu beurteilen. Diese Rückmeldungen dienen der Qualitätssicherung und werden in jedem Fall vertraulich behandelt.

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