Sie sind hier  Lernende  Kantonales Kurszentrum 
01. August 2010

Überbetriebliche Kurse

Zweck der überbetrieblichen Kurse (ÜK)

Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) ergänzen die Bildung in betrieblicher Praxis und die schulische Bildung. In ihnen werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt. Die Verantwortung für die Inhalte und für die Durchführung der Kurse liegt bei den Berufsverbänden. Den Auftrag für die ÜK erteilt der Kanton Zürich. Die Kurse sind obligatorisch.

Kursadministration

Die Kurseinteilung erfolgt aufgrund der Meldungen der Berufsfachschulen, welcher Lernende an welchen Wochentagen Unterricht hat. Die ÜK-Module finden während der Arbeitszeit statt.

Die Einladung für einen Kurs erfolgt in der Regel vier bis fünf Wochen vor Kursbeginn. Der Lernende erhält das Aufgebot zum Kurs und der Berufsbildner eine Kopie davon.

Nach jedem Kurs wird dem Berufsbildner eine Rückmeldung über die Erlangung des Kompetenznachweises und dem persönlichen Verhalten des Lernenden gegeben.

ÜK Module

Die ÜK Module sind in den jeweiligen Bildungsplänen des Berufsbilds festgelegt.

Hausordung und Nutzungsbedingung

Das Kurszentrum ist ein Ausbildungsinstitut, welches mit jungen Menschen arbeitet. Die Erwartungen an die jungen Berufsleute sind hoch. Neben der fachlichen Lernzielerreichung sind auch Methodenkompeten und vor allem auch Sozialkompetenz gefordert.

Um einen geregelten Ausbildungbetrieb zu gewährleisten gibt es eine Hausordnung und eine Nutzungsbedingung für Informatikmittel. Diese sind verpflichtend für alle Kursteilnehmer/innen.

 Nach oben