Die Ausbildung während der Berufslehre
Die Neuen kommen - Aller Anfang ist nicht schwer
Mitte August beginnen in der ganzen Schweiz knapp 70’000 Jugendliche ihre Lehre. Aller Anfang ist schwer, sagt der Volksmund. Aber es gibt für Jugendliche und Berufsbildner Möglichkeiten, sich auf diesen Anfang vorzubereiten.
Der erste Lehrtag ist für alle Beteiligten, vor allem aber für die Lernenden selber, etwas Besonderes. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt - neue Ansprüche werden gestellt, neue Hoffnungen keimen.
Entsprechend lohnt es sich, den Anlass gut zu planen. Vieles muss über die Firma, Aufgaben, Kunden, Verhaltensregeln, Hilfsmittel, Arbeitszeiten, usw. gesagt werden.
Es gibt für den ersten Eindruck keine zweite Chance, ein gemütvoller Anfang wirkt die ganze Lehrzeit nach.
Verschiedene Berufsbildungsämter haben Merkblätter für einen erfolgreichen ersten Tag herausgegeben. Der Kanton St. Gallen beispielsweise publizierte bereits im Jahre 1990 eine Broschüre mit Tipps. Beachten Sie bitte die angefügten Dateien.
Partner während der Lehrzeit
Berufsfachschule
Jeder Informatiklernende besucht während 2 Arbeitstagen die obligatorische Berufsfachschule. Neben den Informatikmodulen aus dem Modulbaukasten wird der Allgemeinbildende Unterricht oder die Berufsmittelschule (BMS) besucht .
Der Berufsbildner hat ein Informationsrecht und erhält pro Semester das Berufsfachschulzeugnis mit den erreichten Noten des Lernenden.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
Das MBA mit dem Bildungscontrolling vermittelt zwischen den Lehrvertragsparteien, wenn es während der Lehrzeit zu Problemen kommen sollte. Als dritter Vertragspartner hat der Bildungscontroller den Auftrag einer Schlichtungsstelle.
ÜK Zentrum
Im kantonalen Kurszentrum werden 320 Lektionen Informatik (7-8 Module), welche vom Kanton Zürich bestimmt werden, unterrichtet. Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch.
Eltern
Während der Lehrzeit wird der Lernende das 18. Altersjahr und damit die Volljährigkeit erreichen. Grundsätzlich ist der Lernende von diesem Zeitpunkt an für seine Lehre selbst verantwortlich. Die ZLI empfiehlt, dass schriftlich vereinbart wird, ob der Inhaber der elterlichen Sorge weiterhin über die Belange des Lehrverhältnisses informiert werden darf.
ZLI
Die ZLI steht dem Berufsbildner in jedem Thema zur Seite und vertritt gegenüber Behörden und Schulen die allgemeine Meinung der Lehrbetriebe.
Qualifikation
Der Lernende erhält pro Semester ein Zeugnis der Berufsfachschule. Genauso hat er das Recht, dass der Berufsbildner einmal pro Semester eine Qualifikation zur Arbeitsleistung erstellt. Mit der Qualifikation werden die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz eingestuft. Bestandteil einer Qualifikation ist auch eine Zielvereinbarung für den nächsten Ausbildungsabschnitt.
Als Grundlage für die Bewertung dienen die täglichen Beobachtungen bei der Arbeit, das Arbeitshandbuch des Lernenden, Dokumenationen zu produktiven Aufträgen und eventuell Rückmeldungen der Kunden.
Das Betreuungsgespräch sollte in einer ruhigen, angenehmen Atmosphäre stattfinden. Der Lernende soll sich zu jedem Punkt äussern dürfen.
Nacht- uns Sonntagsarbeit während der Lehre in der Informatik
Das Arbeitsgesetz enthält ein generelles Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit für alle Arbeitnehmenden, so auch für Jugendliche. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur für Jugendliche von mehr als 16 Jahren vorgesehen. Sie dürfen in der Nacht und am Sonntag nur beschäftigt werden, wenn dies zum Erlernen des Berufs notwendig ist, eine qualifizierte Betreuung sichergestellt ist und diese Arbeitseinsätze keinen negativen Einfluss auf den Besuch der Berufsfachschule haben.
In einer Departementverordnung wurde festgelegt, welche Berufe und in welchem Umfang Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung zugelassen ist. Der Informatik Branche wurde keine Bewilligung erteilt.
Das heisst für Informatiker/-innen:
- Eine grundlegende Lösung für die Informatik Branche war nicht möglich. Eine Regelung nur für Lernende hätte dazu geführt, dass die Lernenden Nachtarbeit hätten machen dürfen, die anderen Mitarbeiter/innen aber nicht.
- Die heutige Regelung im Arbeitsgesetz sieht vor, dass für einzelne Nacht- und Sonntagsarbeiten eine kantonale Bewilligung (für alle Mitarbeiter/innen und Lernende) nötig ist.
- Wenn diese Bewilligung vorliegt, gilt sie auch für Lernende. Sie können also Lernende jährlich zu zehn Nacht- und zwei Sonntagsarbeitseinsätzen pro Jahr verpflicht.
Beachten Sie auch bei den angefügten Dateien das PDF "EVD-SECO-Jugendarbeitsschutz_dt.pdf" und den Weblink "seco.admin.ch - Jugendarbeitsschutz".
Was kostet und bringt ein Lernender
Saläre
Die aufgeführten Saläre sind im Sinne einer Salärrichtlinie als Empfehlung zu verstehen. Es existieren keine Regelungen wie z.B. ein Gesamtarbeitsvertrag. Die ZLI empfiehlt anstelle eines 13. Monatslohnes eine Gratifikation/Bonus bei guten bis sehr guten Leistungen zu entrichten.
1. Lehrjahr: CHF 600.--
2. Lehrjahr: CHF 850.--
3. Lehrjahr: CHF 1100.--
4. Lehrjahr: CHF 1400.--
Im einem Basislehrjahr erhalten die Lernenden nicht das volle Salär, da sie eine Ausbildung erhalten und nur bedingt produktiv Arbeiten. Ein Richtwert von CHF 200.-- wird empfohlen.
Verrechnungsansätze von Leistungen der Lernenden
Lernende werden im Lehrbetrieb sinnvollerweise so oft als möglich in produktiven Aufträgen und Projekten eingesetzt. Die ihnen übertragenen Arbeiten sollten so gewählt werden, dass sie dem Ausbildungsstand entsprechen und ihr/ihm die Möglichkeit geben, dass in Berufsschule und ÜK Gelernte zu vertiefen.
Einem Auftraggeber können im Rahmen der Berufslehre die Arbeitsstunden von Lernenden verrechnet werden. Die folgenden Ansätze sind als Empfehlungen zu verstehen und können von Betrieb zu Betrieb und abhängig von den Fähigkeiten des Lernenden abweichen:
1. Lehrjahr: CHF 30-60.-- je Stunde
2. Lehrjahr: CHF 50-80.-- je Stunde
3. Lehrjahr: CHF 70-120.-- je Stunde
4. Lehrjahr: CHF 110-140.-- je Stunde
Was bringt ein Lernender
Betriebe lehnen die Berufsbildung durch eine Lehre immer wieder mit der Begründung - zu teuer für uns - ab. Mit dem betriebswirtschaftlichen Kosten/Nutzen-Verhältnis eines Lernenden haben sich schon unendlich viele Personen befasst. Im Juni 2003 erschien eine detaillierte Studie der Forschungsstelle für Bildungsökonomie BfB der Universität Bern, die sich mit dieser Frage intensiv befasste. 2300 Betriebe wurden befragt. Das Fazit der Studie: Die Grundbildung ist rentabel. Wenn Lernende gut eingesetzt und gut geführt werden, lässt sich bereits während der Lehre ein schöner Gewinn realisieren, der je nach Beruf unterschiedlich ausfällt.
Die Studie zeigt auf, dass ich die Wirtschaftlichkeit problemlos erhöhen lässt. Zum Beispiel durch Delegation des ersten Lehrjahrs an ein Basislehrjahr. Oder durch Zusammennehmen von Lernenden (statt jährlich einen, jedes zweite Jahr zwei), womit die Kosten der Betreuungsperson anteilmässig halbiert werden. Schlau und gleichzeitig auch didaktisch und methodisch geschickt sind jene Berufsbildner, die ein Ausbildungsverhältnis zwischen dem "Kleinen" und dem Oberstift schaffen. Die sogenannte Instruktionshilfe ist für alle Beteiligten vorteilhaft; für den Lernenden, den Instruierenden und den Berufsbildner.
Ein Lernender braucht Begleitung und Führung durch eine dafür bestimmte Person. Selbstverständlich nimmt die selbständige Arbeitsweise des Lernenden rasch zu und damit ist die Betreuungsaufgabe eine Nebenaufgabe. Anfänglich ist ein neuer Lernender mit einem neuen Mitarbeiter zu vergleichen, der in der Regel auch eingeführt werden muss und kaum die geforderten Kenntnisse mitbringt. Nach einer kurzen Startphase ist der Betreuungsaufwand mit maximal einer Stunde pro Tag im Durchschnitt gut bemessen. Zu berücksichtigen ist, dass die Lernenden in den ersten zwei Jahren während zwei Tagen in der Berufsschule und 35-40 Tagen in Überbetrieblichen Kursen sind. Ab dem dritten Lehrjahr sind die Lernenden bereits gut produktiv einsetzbar und liefern eine gute Arbeit ab. Wir kennen Beispiele, bei denen Berufsbildner dem Lernenden die Fahrstunden bezahlt haben, um ihn möglichst bald nach der Erfüllung des 18. Lebensjahrs alleine zu Kunden schicken zu können. Aber bereits in den ersten Wochen ist ihre Arbeit wertvoll, müsste sie ja sonst durch einen anderen Mitarbeiter wahrgenommen werden.
Ein nicht zu unterschätzender Nutzen entsteht aus der Ausbildung an sich. Die Vorbild- und Instruktionsfunktion verschafft oft Impulse zur Überprüfung eines Zustandes, der Prozessabläufe und des Qualitätsmanagements in einer Firma. Anderseits bringen die Jugendlichen Frische und Abwechslung in den Betrieb. Und nicht zuletzt sind sie einmal dankbare Angestellte, das bedeutet man kann mit der Ausbildung auch Rekrutierungssorgen reduzieren!
Zitat aus einem Vortrag: Die vier Phasen der Lehrlingsentwicklung im Betrieb sind im ersten Lehrjahr "ich integriere mich", im zweiten Lehrjahr "ich denke mit", im dritten Lehrjahr "ich liefere Qualität" und im vierten Lehrjahr "ich arbeit selbständig als Mitarbeiter".
Literaturhinweis
Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung, diverse Autoren, Verlag Rüegger, ISBN 3725307458

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