Behörden und Gremien in der Informatik-Grundbildung
Auch wenn in den nachfolgenden Ausführungen die Lernenden und Lehrmeister nicht erwähnt sind, stehen sie doch im Mittelpunkt der Berufsbildung. Die Behörden und Gremien dienen der Berufsbildung indem sie Richtlinien und Rahmenbedinungen festlegen, wirtschaftliche Entwicklungen in die Berufsbildung einfliessen lassen, die Qualität sichern und last but not least den beruflichen Nachwuchs fördern.
Die folgende Grafik soll Ihnen einen ersten Überblick über die Informatik-Grundbildung geben. Die einzelnen Ebenen werden im Folgendem näher beschrieben.
Bundesebene
SwissICT-Fachgruppe «Lehr- und Praktikumsbetriebe»
Die Fachgruppe Lehr- und Praktikumsbetriebe ist im Auftrage von ICTswitzerland/SwissICT der Träger der Informatik-Grundbildung und Förderer der höheren Berufsbildung. Hier tauschen sich die Delegierten der Informatik-Lehrmeistervereinigungen der Regionen/Kantone aus. Unsere Herausforderung ist die Förderung der relativ jungen Grundbildung und der höheren Berufsbildung.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
Der Bund steuert und entwickelt die strategische Ausrichtung, erlässt Gesetze, Verordnungen und Reglemente über die berufliche Grund- und Weiterbilung in der Schweiz.
Das BBT setzt sich gemeinsam mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt für eine hoch stehende Berufsbildung und ein ausreichendes Lehrstellenangebot ein. 200'000 Lernende, rund 600 Organisationen der Arbeitswelt und jährlich rund 25'000 Diplomierte der höheren Berufsbildung - sie alle verlangen nach einem klaren, gesamtschweizerischen System.
Zu den Aufgaben des BBT in der beruflichen Grundbildung zählen insbesondere
- die Begleitung und der Erlass der Verordnungen über die berufliche Grundbildung (früher: Ausbildungsreglemente)
- die Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung
- die Regelung der Berufsmaturität.
In der höheren Berufsbildung unterstehen die eidgenössische Berufsprüfung, die eidgenössische höhere Fachprüfung und die höheren Fachschulen dem BBT. Letzteres basiert auf staatlichen Mindestanforderungen sowie den daraus abgeleiteten Vorgaben des BBT bezüglich der Rahmenlehrpläne und Anerkennungsverfahren.
I-CH – Informatik Berufsbildung Schweiz AG
Aufgaben in der Grundbildung
I-CH entwickelt, pflegt, harmonisiert mit den Beteiligten alle Inhalte, die für die Grundbildung Informatik von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und sorgt für deren Anerkennung. I-CH ist zuständig dafür, dass schweizweit Vorgaben für die Qualität der Grundbildung entwickelt, umgesetzt und eingehalten werden. I-CH bildet auf dem Gebiet der Module, deren Entwicklung, Pflege und Einsatz aus und bietet Beratung an. I-CH sorgt für ein aktives Lehrstellenmarketing mit dem Ziel, die Anzahl Lehrstellen in der Informatik und den Frauenanteil in der beruflichen Grundbildung Informatiker/Informatikerin zu erhöhen.
Aufgaben in der Weiterbildung
I-CH schlägt die Inhalte und Positionierung der Abschlüsse auf den Stufen Berufsprüfung (BP), Höhere Fachprüfung (HFP) und mittelfristig auch auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) in Zusammenarbeit mit den Anbietern bzw. Trägerschaften vor. I-CH unterhält den Modulbaukasten Informatik auf der Stufe Weiterbildung und pflegt die Module. I-CH erfüllt alle aus den Prüfungsreglementen in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben.
Kantonsebene
ZLI - Generalversammlung und Vorstand
Der Verein bezweckt die Zusammenarbeit unter den Lehrbetrieben der Informatikberufe im Kanton Zürich in Ausbildungsfragen. Er arbeitet mit dem Amt für Berufsbildung und den Berufsschulen sowie mit den Trägerverbänden der Berufe zusammen und strebt einen regen Erfahrungsaustausch unter den Partnern der Berufsbildung an. Der Verein betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege für die Informatik-Grundbildung und erarbeitet Richtlinien sowie Grundlagen für die Selektion der Lernenden. Er ist Träger der überbetrieblichen Kurse im Kanton Zürich sowie Wahlgremium der Akkreditierungskommission für überbetriebliche Kurse.
Kantonales Kurszenturm
Das Kantonale Kurszentrum für überbetriebliche Kurse (ÜK) im Kanton Zürich führt diese Kurse im Auftrag der Akkreditierungskommission für alle Lernenden, welche in nicht ÜK befreiten Firmen die Ausbildung absolvieren, durch.
Basislehrjahre (BLJ) im ZLI oder RAU
Ein Basislehrjahr ist eine spezielle Form eines ersten Jahres einer Berufslehre. Sie sind immer Teil einer Berufslehre und ihr nicht vorgelagert! Als Vorbereitung für die Ausbildung im Lehrbetrieb lernen die Jugendlichen die Grundfertigkeiten ihres Berufs in einem Ausbildungszentrum. Gleichzeitig besuchen sie die Berufsschule. Die obligatorischen überbetrieblichen Kurse sind im Basislehrjahr integriert.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
Der Kanton Zürich erlässt Ausführungsbetimmungen und begleitet und beaufsichtigt die Umsetzung der Ausführungsbestimmungen.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist im Kanton Zürich der Bildungsdirektion angegliedert. Das MBA entscheidet über die Durchführung von Pilotversuchen und auszubildenden Berufen sowie deren Ausprägung. Das MBA erteilt Ausbildungebewilligungen für Unternehmen und ist für die Qualitätskontrolle verantwortlich. Die Lehrverträge werden vom Amt genehmigt und mit unterzeichnet.
I-ZH Informatik Berufsbildung
I-ZH Informatik Berufsbildung ist ein Projekt des MBA's des Kantons Zürich. Die Ausbildung im Kanton Zürich wurde flächendeckend vereinheitlicht und modular aufgebaut. Seit August 2001 repräsentiert jedes Modul eine überprüfbare Handlungskompetenz und wird für die Lernenden in ihrem Portfolio aufgeführt.
Akkreditierungskommission
Überwacht die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse (ÜK) im Kanton Zürich. Das Gremium wird von der Generalversammlung des ZLI gewählt. Akkreditiert und visitiert die Anbieter für die ÜKs im Kanton Zürich.
Prüfungskommission (PK19)
Die Prüfungskommission untersteht dem MBA des Kantons Zürich und ist seit Juli 2001 operativ tätig. In ihrer Verantwortung werden alle Prüfungen der Informatikberufe durchgeführt. Dies sind Lehrabschlussprüfungen, Teilprüfungen, Zwischenprüfungen und Modulprüfungen.
Aufsichtskommission
Die Aufsichtskommission ist in einem ähnlichen Rahmen wie eine Schulpflge tätig, ausser das eben die Berufsmittel- und Berufsfachschulen beaufsichtigt werden.
Berufsfachschulen
Die Berufsfachschulen vermitteln den berufskundlichen Pflichtunterricht im entsprechenden Berufsfeld und den allgemeinbildenden Unterricht in sprachlich - historischen, mathematisch - naturwissenschaftlichen, natur- und sozialwissenschaftlichen oder künstlerisch - gestalterischen Fächern.
Berufsmittelschulen
Die Berufsmaturität vereinigt Theorie und Praxis. Sie besteht aus der abgeschlossenen Berufslehre und einer erweiterten Allgemeinbildung, die an der Berufsmittelschule (BMS) vermittelt wird. Der schulische Teil der Berufsmatura umfasst den berufskundlichen Pflichtunterricht und den erweiterten allgemeinbildenden BMS-Unterricht in sprachlich - historischen, mathematisch - naturwissenschaftlichen, natur- und sozialwissenschaftlichen oder künstlerisch - gestalterischen Fächern. Die Wahl der BMS-Fachrichtung soll sich nach der beruflichen Grundausbildung und der beabsichtigten späteren Weiterbildung richten.
Wirtschaft
Firmen
Die Unternehmen mit einer Ausbildungsbewilligung im Kanton Zürich sind für die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz verantwortlich. Lernende besuchen die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse im kantonalen Kurszentrum.
Privatschulen
Privatschulen bieten eine für den Auszubildenden kostenpflichtige Informatik-Grundbildung an. Überlicherweise werden die vier Lehrjahre in zwei Blöcke unterteilt: Zwei Jahre Unterricht an der Schule und zwei Jahre Praktikum in einem Unternehmen. Die Privatschule ist für den theoretischen Inhalt und die Unternehmen für die praktische Ausbildung verantwortlich.
Lehrbetriebsverbünde
Lehrbetriebsverbünde sind ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen um sich gemeinsam in der Grundbildung zu engagieren. Durch den Zusammenschluss ist es für ein Unternehmen nicht mehr zwingend erforderlich, alle Anforderungen an die Ausbildung von Lernenden zu erfüllen. Das Unternehmen wird von administrativen Arbeiten rund um die Lehrlingsausbildung befreit und kann sich ganz auf die praktische Ausbildung konzentrieren. Lernende besuchen die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse im kantonalen Kurszentrum.
ÜK befreite Firmen
Grosse Unternehmen mit eigener Lernwerkstatt können nach der Befreiung durch die Akkreditierungskommission die überbetrieblichen Kurse selbst durchführen. Lernende besuchen die Berufsfachschule.

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