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01. August 2010

Rahmenbedingungen und Ausbildungsbewilligung

Zur Ausbildung von Lernenden braucht es eine Bewilligung der Abteilung Berufsbildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich. Folgende Anforderungen müssen im Betrieb sichergestellt sein, damit eine Ausbildungsbewilligung erteilt werden kann.

Zur Ausbildung von Informatik-Lernenden sind berechtigt

  • Informatiker/in EFZ / Mediamatiker/in EFZ mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
  • Gelernte Informatiker/in / gelernte Mediamatiker/in mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
  • Gelernte Berufsleute anderer Berufe mit mindestens vier Jahren Praxis für die Informatik und mindestens drei Jahren Praxis für die Mediamatik
  • Einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung
  • Einschlägiger Abschluss einer Fachhochschule mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
  • Einschlägiger Abschluss einer universitären Hochschule mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
  • Besuch des Berufsbildnerkurses (Lehrmeisterausbildung)

Anzahl erlaubter Lernende

  • In einem Betrieb, in dem eine entsprechend qualifizierte Berufsbildnerin oder ein entsprechend qualifizierter Berufsbildner zu 100 Prozent beschäftigt ist, darf eine lernende Person ausgebildet werden.
  • Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu 100 Prozent oder von zwei Fachkräften zu je mindestens 60 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden.
  • Als Fachkraft gilt, wer über ein Fähigkeitszeugnis im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
  • Tritt eine lernende Person in das letzte Jahr der beruflichen Grundbildung ein, so kann eine weitere lernende Person ihre Bildung beginnen.

Arbeitsumgebung

  • Zeitgemässer Arbeitsplatz
  • Ausbildung und Tätigkeitsfeld im jeweiligen Berufsbild bzw. Schwerpunkt
  • Mitarbeit in Projekten
  • Wichtige Ausbildungsteile können mangels Möglichkeit im eigenen Betrieb auch in einer Partnerfirma absolviert werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die ZLI.

Eignungsabklärung

Auf Ihr Gesuch hin werden Sie entweder durch die ZLI oder den Berufsbildungscontroller besucht. Die Abklärung umfasst die obigen Vorgaben und die Möglichkeiten der Betreuung der Lernenden. Es werden Themen wie die Betreuung der Lernenden, wer ist Ansprechspartner für die Lernenden und ob das Umfeld zumutbar ist besprochen.

Kontaktadressen

Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Berufsbildungscontroller Ruedi Wegelin
043 259 77 07
ruedi.wegelin.( at ).mba.zh.ch
Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik
Präsident Alfred Breu
044 435 30 90
alfred.breu.( at ).zli.ch

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